Mitgliedsbeiträge

Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuerbegünstigte Zwecke können Sie als Sonderausgaben geltend machen. Mitgliedsbeiträge sind grundsätzlich wie Spenden steuerbegünstigt. Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine, die in erster Linie dem Hobby dienen oder die Heimatpflege fördern (z.B. für Sport oder kulturelle Betätigungen) sind nicht abziehbar.

Ausgenommen sind somit zum Beispiel Mitgliedsbeiträge für Vereine, die folgendes fördern:

  • den Sport
  • kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen (z.B. Musik- und Gesangsvereine),
  • die Heimatpflege und Heimatkunde oder
  • die Tier- und Pflanzenzucht, die Kleingärtnerei, das traditionelles Brauchtum (einschließlich Fasching und Karneval), die Soldaten- und Reservistenbetreuung, den Amateurfunken, den Modellflug, den Hundesport

Aufnahmegebühren und sogenannte Eintrittsspenden sind nicht als Sonderausgaben abziehbar.

Mitgliedsumlagen werden wie Mitgliedsbeiträge behandelt.

Für nicht abzugsfähige Mitgliedsbeiträge darf keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Freigabevermerk

Stand: 07.10.2024

Verantwortlich: Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
Fax 07673 888 790
E-Mail info@froehnd.de
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Bankverbindung Gemeinde Fröhnd

Sparkasse Wiesental
IBAN: DE64 6835 1557 0017 0016 45
BIC: SOLADES1SFH
Umsatzsteuer-ID: DE178926277

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr