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Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen beantragen

Wenn Sie außergerichtliche Rechtsdienstleistungen gegen Bezahlung erbringen wollen, müssen Sie im Rechtsdienstleistungsregister registriert sein.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 20. März 2023 ist das Bundesamt für Justiz ab dem 1. Januar 2025 unter anderem für die Erteilung der Erlaubnis für außergerichtliche Rechtsdienstleistungen zuständig geworden.

Allgemeine Informationen zum Rechtsdienstleistungsgesetz sowie Informationen zum Registrierungsverfahren, der Registersuche, zu Beschwerden und zur geldwäscherechtlichen Aufsicht finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Justiz.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Fristen

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten

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Hinweise

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Freigabevermerk

20.01.2025 Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Fröhnd

Unterkastel 21
79677 Fröhnd
Telefon 07673 332
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79677 Schönau im Schwarzwald
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