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Hauptschulabschluss

Einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Bildungsstand können Sie folgendermaßen erreichen:

  • erfolgreiche Hauptschulabschlussprüfung am Ende von
    • Klasse 9 der Hauptschule oder Werkrealschule oder Klasse 10 der Werkrealschule
    • Klasse 9 oder 10 der Gemeinschaftsschule
    • Klasse 9 Realschule
  • Versetzung in Klasse 10 der Werkrealschule
  • Versetzungszeugnis von Klasse 9 nach Klasse 10 der Realschule oder des allgemeinbildenden Gymnasiums oder des sechsjährigen beruflichen Gymnasiums oder wenn Sie von Klasse 9 nach 10 auf der Gemeinschaftsschule auf Niveau M oder E hätten versetzt werden können
  • die vorstehenden Regelungen gelten auch, wenn Sie die entsprechenden Bildungsgänge an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) besuchen.
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsfachschule:
    • einjährige gewerbliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Berufsfachschule
    • einjährige hauswirtschaftliche Förderberufsfachschule (mit Zusatzprüfung in Deutsch, Mathematik und gegebenenfalls Englisch)
    • zweijährige Berufsfachschule für Sozialpflege (Alltagsbetreuung)
  • Versetzung in das 2. Schuljahr der zweijährigen zur Fachschulreife führenden Berufsfachschule
  • erfolgreicher Abschluss einer Berufsschule
  • Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung der Ausbildungsvorbereitung dual (AV dual) oder der Ausbildungsvorbereitung (AV) oder im Vorqualifizierungsjahr Arbeit/Beruf (VAB)
  • Bestehen einer Hauptschulabschlussprüfung für Schulfremde (Bewerbung und Zulassung ausschließlich über das für den Wohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers zuständige Staatliche Schulamt)

Freigabevermerk

15.11.2023; Kultusministerium Baden-Württemberg

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79694 Utzenfeld
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
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Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

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