Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.
Finanzierung von Schienenwegen der nichtbundeseigenen Eisenbahnen - Bewilligung beantragen
Im Rahmen des Landeseisenbahnfinanzierungsgesetzes (LEFG) stellt das Ministerium für Verkehr (VM) den nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Baden-Württemberg momentan jährlich dreizehn Millionen Euro für die Instandhaltung der Schieneninfrastruktur von Personen- und Güterverkehrsstrecken zur Verfügung. Nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) sind Bahnen, die nicht von der Deutschen Bahn AG betrieben werden.
Zuständige Stelle
das Verkehrsministerium Baden-Württemberg
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Mittel sollen der nachhaltigen Ertüchtigung der Strecken nichtbundeseigener Eisenbahnen dienen, bei welchen vor allem Erneuerungs- und Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden an
- Schienen,
- Weichen,
- Schwellen,
- Unterbau,
- Brücken,
- Dämmen,
- Signalanlagen und
- Zugsicherungsanlagen
Außerdem stehen diese Mittel auch bei plötzlich auftretenden Problemen zur Verfügung, welche schnell behoben werden müssen, z.B. Reparatur von Schienenbrüchen.
Verfahrensablauf
Die Anträge sind beim Ministerium für Verkehr , Referat 32, bis Mitte Dezember eines jeden Jahres für das dann darauffolgende Jahr zu stellen.
Fristen
Mitte Dezember für das dann darauffolgende Jahr
Erforderliche Unterlagen
Fragen hinsichtlich beizufügender Unterlagen, Förderkriterien oder Abrechnungsmodalitäten können jederzeit unter dirk.koenig@vm.bwl.de gestellt werden.
Freigabevermerk
Stand: 08.03.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg