Schutz geistigen Eigentums

Gewerbliche Schutzrechte können sicherstellen, dass sich andere Ihre Idee nicht zu eigen und vor Ihnen zu Geld machen. Eine Erfindung auf einem technischen Gebiet können Sie beispielsweise schützen, indem Sie ein Patent dafür anmelden.

Persönliche geistige Schöpfungen sind hingegen durch das Urheberrecht geschützt.

Freigabevermerk

Stand: 20.10.2023

Verantwortlich: Justizministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Wembach

Bifigstraße 2
79677 Wembach
Telefon 07673 327
Fax 07673 888458
E-Mail info@wembach.de
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Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag 
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr