Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Vorentwurfs der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald in der Gemeinde Aitern für den Bereich „Feuerwehr“

Der gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald hat am 1. August 2024 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung für den Bereich „Feuerwehr“ der Gemeinde Aitern gemäß § 2 Abs. 1 und Abs. 4 BauGB beschlossen. In gleicher Sitzung hat der gemeinsame Ausschuss des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald den Vorentwurf der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung gebilligt und die Durchführung einer Frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB mit „Scoping“ beschlossen.

Ziele und Zwecke der Änderung
Der Flächennutzungsplan (FNP) des Gemeindeverwaltungsverbandes (GVV) Schönau im Schwarzwald ist seit dem August 1997 rechtswirksam. Dieser wurde inzwischen 4-mal punktuell geändert.
Die Gemeinde Aitern, welche dem GVV Schönau im Schwarzwald angehört, beabsichtigt auf dem Grundstück Flst. Nr. 496/1 ein neues Feuerwehrgerätehaus zu erstellen. Hintergrund ist der, dass der jetzige Standort im Bildungshaus der Gemeinde den aktuellen Anforderungen bzw. Bestimmungen und Richtlinien bei weitem nicht entspricht, so dass die Leistungsfähigkeit nur begrenzt gegeben ist. Zudem besteht an diesem Standort aufgrund der räumlichen Enge keine Erweiterungsmöglichkeit, so dass dringender Handlungsbedarf besteht.
Nach einer durchgeführten Standortanalyse bietet sich das Grundstück Flst. Nr. 496/1 im Bereich der Abzweigung Belchenstraße/Bergstraße in idealer Weise an. Neben der Flächenverfügbarkeit sprechen insbesondere für diesen Standort die gute verkehrliche Anbindung und schnelle Erreichbarkeit bei Einsätzen.

Im Einzelnen ergeben sich nach derzeitigem Stand folgende Ziele:

- Zukünftige Sicherung der Feuerwehr von Aitern
- Ökonomische Erschließung über die bestehende Bergstraße
- Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung unter Berücksichtigung der bestehenden Rahmenbedingungen
- Sinnvolle Ausnutzung der vorhandenen Fläche im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden
- Berücksichtigung naturschutzrechtlicher, artenschutzrechtlicher, wasserrechtlicher und immissionsschutzrechtlicher Belange

Durch die vorgesehene Planung wird der Fortbestand der Feuerwehr von Aitern am neuen Standort nachhaltig gesichert.

Lage des Änderungsbereichs
Der Änderungsbereich mit einer Größe von rund 0,2 ha befindet sich im Bereich Sägematte in unmittelbarer Nähe zum Rathaus bzw. der Grundschule und umfasst den Teil des Grundstücks Flst. Nr. 496/1.
 
Es wird begrenzt:
- im Westen und Norden durch die Bergstraße
- im Osten durch eine gehölzbestandene Grünfläche und
- im Süden durch den Aiternbach.

Im Einzelnen ist der Lageplan vom 24. Juli 2024 maßgebend. Der Planbereich ist dem folgenden Kartenausschnitt zu entnehmen (ohne Maßstab):
 

Kartenausschnitt

Der Vorentwurf der 5. punktuellen Flächennutzungsplanänderung wird mit Begründung und Umweltprüfung (Scoping) bis einschließlich 27. September 2024 (Veröffentlichungsfrist) hier zu finden sein.

Als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit werden alle Unterlagen innerhalb der oben genannten Frist auch beim Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald, Bauamt, Gentnerstraße 1, 79677 Schönau im Schwarzwald, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen beim Gemeindeverwaltungsverband abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (z.B. per E-Mail info@schoenau-im-schwarzwald.de) können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg (z.B. schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
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