Umtauschpflicht für Führerscheine (Stufenplan)
Das Landratsamt Lörrach informiert, dass bis zum 19. Januar 2033 nach Vorgaben der Europäischen Union alle alten Führerscheine umgetauscht werden müssen. Einheitlichkeit und Fälschungssicherheit für Führerscheine lauten die Ziele.
Vom Pflichtumtausch sind in Deutschland alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine betroffen. Um einen geordneten Ablauf dieses Prozesses sicher zu stellen, haben Bund und Länder beschlossen, den Umtausch zeitlich zu staffeln.
Die ersten Führerscheine müssen bis Mitte Januar 2022, die letzten Mitte Januar 2033 ersetzt sein. Wann wer dran ist, hängt vom Geburtsjahr sowie dem Ausstellungsdatum und der Art des Führerscheins ab, den die Bürger in der Tasche haben. Jeder neu ausgestellte Führerschein ist dann 15 Jahre gültig.
Der Beschluss führt nicht zum Erlöschen der Fahrerlaubnis, sondern mache die bisherigen Dokumente lediglich ungültig. Trost für Nostalgiker: Der alte, entwertete Führerschein darf behalten werden.
Erste Stufe - Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden
In der ersten Stufe werden die Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, abhängig vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers umgetauscht.
Zweite Stufe - Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden
In der zweiten Stufe erfolgt der Umtausch der Kartenführerscheine, die im Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Diese werden nach dem jeweiligen Ausstellungsjahr des Führerscheines umgetauscht.