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Rechtsform des zu gründenden Unternehmens

Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie das Unternehmen allein oder gemeinsam mit Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnern betreiben möchten. Sie hängt auch von Ihren individuellen Unternehmenszielen ab. Die Basis für Ihre Entscheidung sollten finanzielle, steuerliche und rechtliche Überlegungen sein. Ziehen Sie für die Entscheidungsfindung und Abwicklung eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt hinzu.

Hinweis: Eine einmal getroffene Entscheidung zur Rechtsform muss nicht immer gelten. Sie können sie später, wenn eine andere Rechtsform für Sie besser geeignet ist, ändern. Lassen Sie daher in zeitlichen Abständen Ihre Rechtsform überprüfen.

Sie müssen grundsätzlich zwischen einer freiberuflichen und einer gewerblichen Tätigkeit unterscheiden.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

03.06.2024 Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg

Gemeinde Böllen

Oberböllen 19
79677 Böllen
Telefon  07673 282
Fax  07673 933871
E-Mail gemeinde@boellen.de
Kontaktformular

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr