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Behördenwegweiser

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

bestehend aus der Stadt Schönau im Schwarzwald und den Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden

Beschreibung

Aufgaben des Verbandes

Der Verband erledigt verwaltungsgemäß folgende Aufgaben für die Mitgliedsgemeinden
- die Weisungsaufgaben, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen,
- die dem Bürgermeister nach § 44 Abs. 2 GO obliegenden oder übertragenen Aufgaben,
- die Haushaltsplan-, Abgaben-, Kassen- und Rechungs­geschäfte.
Die Zuständigkeit der Organe der Mitgliedsgemeinden zur Sachent­scheidung und Vertretung bleibt unberührt.

Der Verband erfüllt an Stelle der Mitgliedsgemeinden folgende Aufgaben:
- die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
- die Trägerschaft für die Straßenbaulast für die Gemeindeverbindungsstraßen sowie die technische Verwaltung der übrigen Gemeindestraßen,
- die Schulträgerschaft gemäß § 3 der Verbandssatzung,
- die Unterhaltung, Erweiterung und den Betrieb der Friedhofsanlagen in Schönau,
- die Abfallbeseitigung, soweit diese nicht dem Land­kreis obliegt
- die Erstellung, Unterhaltung und den Betrieb eines Kindergartens in Schönau.
- die Aufgaben des Personenstandswesens

Der Verband übernimmt nach Maßgabe des § 4 der Verbandssatzung die Aufgabe, die zur Reinhaltung der Gewässer im Verbandsgebiet anfallenden häuslichen, gewerblichen und industriellen Abwässer zu sammeln und vor ihrer Einleitung in den Vorfluter in einer Gruppenkläranlage zu reinigen, sowie die dabei anfallenden Schlamm- und Abfallstoffe abzuführen und unschädlich unterzubringen.

Der Verband gibt als gemeinsames Mitteilungsblatt des Verbandes und seiner Mitgliedsgemeinden den "Schönauer Anzeiger" heraus, der wöchentlich erscheint.

Der Verband kann Aufgaben im Bereich des Fremdenverkehrs übernehmen, soweit entsprechende Beschlüsse der Verbands­versammlung vorliegen. Die Aufgaben sollen die gemeinsamen Interessen der Gemeinden zur Förderung des Fremdenverkehrs abdecken, insbesondere sind dies die gemeinsame Fremden­verkehrswerbung (Zeitungswerbung, Messebesuche), Prospekter­stellung, Herausgabe von Informationsmaterial sowie Betei­ligung an überörtlichen Einrichtungen.

Der Verband ist Mitglied im Trägerverein Schwarzwald Nordic Center Notschrei. Der   Trägerverein beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb des Schwarzwald Nordic Center Notschrei, bestehend aus Schießanlage, dem zugehörigen Streckennetz und der Beschneiungsanlage. Errichtung und Betrieb der Anlage werden durch Zuschüsse und durch Eigenanteile (Investitionskosten- und Betriebskostenanteile) der Mitglieder finanziert.

 

Hausanschrift

Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14
Internet https://ekp.dvvbw.de/intelliform/forms/gvv-schoenau-schwarzwald/poststelle/index Sicher kommunizieren mit dem Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Arbeitstag (Mo - Fr)
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag
14:00 Uhr - 16:30 Uhr

Persönlicher Kontakt

Bild des persönlichen Kontakt
Herr Peter Schelshorn
Verbandsvorsitzender
Telefon 07673 8204 10
Fax 07673 8204 14
Raum 11

Leistungen

Gemeinde Böllen

Oberböllen 19
79677 Böllen
Telefon  07673 282
Fax  07673 933871
E-Mail gemeinde@boellen.de
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Verbandsverwaltung

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Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

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Dienstag                    
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Donnerstag
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