Flugplätze

Die drei Verkehrsflughäfen in Baden-Württemberg sind:

  • Landesflughafen Stuttgart
  • Regionalflughafen Karlsruhe/Baden-Baden
  • Regionalflughafen Friedrichshafen

Außerdem gibt es weitere 18 Verkehrslandeplätze, die insbesondere dem regionalen Taxi-, Geschäfts- und Werksluftverkehr dienen.

Darüber hinaus gibt es eine große Anzahl weiterer Flugplätze. Darunter ungefähr

  • 50 Segelfluggelände,
  • 60 Sonderlandeplätze,
  • 80 Hubschraubersonderlandeplätze.

In den zugehörigen Leistungen können Sie nachlesen,

  • wie Sie eine Genehmigung für den Massenaufstieg von Kinderluftballons erhalten,
  • was Sie bei der Genehmigung von Luftfahrtveranstaltungen beachten müssen und
  • in welchen Fällen und wie Sie eine Außenstart- und landeerlaubnis beantragen können.

Freigabevermerk

28.03.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg

Stadt Schönau im Schwarzwald

Verbandsverwaltung

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

info@schoenau-im-schwarzwald.de
Kontaktformular

Öffnungszeiten der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr  

Achtung:

Um längere Wartezeiten zu verhindern, bitten wir Sie weiterhin für Dienstleistungen im Bürgerservice einen Termin zu vereinbaren (07673 8204-34).

Kindergartenanmeldung