Notlagen
Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet.
Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer die richtige Ansprechperson ist.
Bei jedem Notruf gilt:
Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen.
Zur Vorbereitung auf den Notruf können Sie folgende Fragen für sich beantworten:
- Wo ist etwas passiert?
Geben Sie die genaue Adresse des Ereignisses beziehungsweise Unfallortes an (Ort, Straße, Hausnummer und Geschoss).
Teilen Sie auch Besonderheiten mit wie zum Beispiel Kilometerangaben und Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge. - Wer ruft an?
Nennen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer für eventuelle spätere Rückfragen. - Was ist geschehen?
Schildern Sie die Situation in kurzen Worten so genau wie möglich. - Wie viele Erkrankte oder Verletzte gibt es?
Teilen Sie die Personenanzahl der verletzten Personen mit. Machen Sie wenn möglich auch Angaben zu der Schwere der Verletzungen und/oder dem Zustand der betroffenen Person. - Warten auf Rückfragen! Legen Sie erst auf, wenn die Disponentin oder der Disponent keine Fragen mehr hat und den Anruf beendet.
Bei Bedarf erhalten Sie am Ende des Notrufes noch Hinweise, wie Sie Erste Hilfe leisten können oder welches Verhalten empfehlenswert ist.
Warten Sie das Eintreffen der Rettungskräfte ab. Weisen Sie diese bei Bedarf ein und teilen Sie ihnen eventuell wichtige Beobachtungen mit.
112 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst.
Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet.
Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).
110 - Polizei
Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110. Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen.
Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon.
Wählen Sie diese Nummer aber nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden.
Notruf-App „nora“
Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen. Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.
Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.
Notruf-Fax
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden. Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 mit Fax genutzt werden. Dazu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung.
Nothilfe-SMS
Wenn die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:
- T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
- Telefonica (O2/Eplus): 329 0711 216-77112
Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher wenn möglich primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.
Tess-Relay-Dienste
Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen.
Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt.
Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos. Es braucht nur eine Vorab-Registrierung.
116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich mit einem Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Dazu steht ein speziell entwickeltes Fax-Formular zur Verfügung.
19222 - Krankentransport
Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222.
Beachten Sie dabei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.
Vertiefende Informationen
- Ärztlicher Bereitschaftsdienst
- Notruf-App „nora“: Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes
- Notruf-Faxformular (PDF)
- Tess-Relay-Dienste (für Menschen mit Hörschädigungen)
Zugehörige Leistungen
- BAföG für einen Schulbesuch beantragen
- Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
- Berufskrankheit feststellen lassen
- Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
- Bürgergeld beantragen
- Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
- Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl
- Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
- Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
- Hilfe zur Pflege beantragen
- Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Organspende - Ausweis ausfüllen
- Patientenverfügung erstellen
- Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
- Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
- Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
- Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
- Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Wohnberechtigungsschein beantragen
- Wohngeld beantragen
- Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen
Freigabevermerk
21.03.2025 Innenministerium Baden-Württemberg