Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald ist bemüht, seine Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webauftritte der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald und des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald selbst.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- PDF-Dateien
Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
- Bildergalerien
Bei den Bildergalerien auf der Website werden noch nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte momentan verzichtet.
- Leichte Sprache
Ein Aufbau der Webseiten in „Leichter Sprache“ wird derzeit umgesetzt.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 16.09.2020 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 23.09.2020 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Webauftritte der Mitgliedsgemeinden des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald und des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.