Sperrung Gemeindeverbindungsstraße Schönau-Entenschwand
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Gemeindeverbindungsstraße Schönau-Entenschwand in den Wintermonaten (November bis März) für Fahrzeuge aller Art gesperrt ist.
Dies ist mit dem Verkehrszeichen VZ250 gekennzeichnet.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld von 50 Euro geahndet werden.