GVV Schönau im Schwarzwald » Bürgerservice » Verfahrensbeschreibungen

Die Verfahrensbeschreibungen von A - Z enthalten zu den staatlichen Verwaltungsdienstleistungen jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Verfahrensablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen/Dauer, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage.

Leistungen

Verstöße gegen Jugendschutzbestimmungen im Internet - Beschwerde einlegen

Sind Sie beim Surfen durchs Internet auf Webseiten gestoßen, die für Kinder und Jugendliche nicht geeignet, aber erreichbar sind? Dann können Sie sich online auf der Seite von jugendschutz.net beschweren.

jugendschutz.net ist eine von den Jugendminister:innen gegründete Stelle aller Bundesländer, die mit gesetzlichem Auftrag handelt und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bei deren Aufgaben unterstützt. jugendschutz.net prüft Inhalte im Internet und achtet darauf, dass Jugendschutzbestimmungen befolgt werden.

Zuständige Stelle

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie haben eine Webseite gefunden, auf die Ihrer Meinung nach mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • unzulässig/illegal
  • jugendgefährdend
  • entwicklungsbeeinträchtigend für Kinder und Jugendliche

Verfahrensablauf

Sie müssen das Onlineformular für die Beschwerde ausfüllen und abschicken. jugendschutz.net prüft Ihre Beschwerde. Sollte die beanstandete Webseite gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, informiert die Stelle den verantwortlichen Anbieter und fordert ihn auf, die Inhalte entsprechend zu ändern.

Wenn der Anbieter dieser Aufforderung nicht nachkommt, übergibt jugendschutz.net den Fall an die zuständige Medienaufsicht, die Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten.

Für Baden-Württemberg setzt die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) die von der KJM gegebenenfalls beschlossene Maßnahme durch.

Hinweis: Bei Fällen mit Auslandsbezug weicht das Verfahren gegebenenfalls ab.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

Es fallen keine Kosten oder Gebühren an.

Hinweise

keine

Freigabevermerk

18.11.2024 Sozialministerium und Staatsministerium Baden-Württemberg

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
E-Mail
Telefon 07673 8204-0
Fax 07673 8204-14

Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

Personen mit Termin haben Vorrang. Ohne Termin müssen Sie sich unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.

info@schoenau-im-schwarzwald.de

Kindergartenanmeldung

Öffnungszeiten

der Verbandsverwaltung im Rathaus Schönau

Montag bis Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag                    
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag
14.00 bis 16.30 Uhr