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Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) - Schwerpunktgemeinde

Ansprechpartner beim Gemeindeverwaltungsverband

für die Stadt Schönau im Schwarzwald

Frau Yvonne Wagner

Rechnungsamtsleiterin

Bild des persönlichen Kontakts "Frau Wagner"
E-Mail
Telefon 07673 8204 40
Fax 07673 8204 14
Raum 5

für die Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden

Frau Meike Schelshorn
Bild des persönlichen Kontakts "Frau Schelshorn"
E-Mail
Telefon 07673 8204 41
Fax 07673 8204 14
Raum 4

Erhöhung der Fördermittel auf 4,5 Mio. Euro

Mit Schreiben vom 10. September 2019 wurde der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald als ELR-Schwerpunktgemeinde anerkannt. Die Anerkennung gilt für die Jahre 2020 bis 2024. In diesem Zeitraum genießen Anträge aus dem Gebiet des Gemeindeverwaltungsverbands Schönau im Schwarzwald Fördervorrang.
Nachdem im Rahmen der Programmentscheidung 2020 bereits 594.729 Euro an Fördermitteln für Maßnahmen im Gebiet des GVV Schönau angemeldet und bewilligt wurden, konnten für das Programmjahr 2021 weitere 22 ELR-Anträge mit einem Fördervolumen von 1.430.129 Euro eingereicht werden. Somit sind vom ursprünglich zur Verfügung stehenden Förderrahmen von 2,5 Mio. Euro bereits 2.024.858 Euro für konkrete Maßnahmen gebunden. Aus diesem Grund hat die Verwaltung des GVV Schönau bereits frühzeitig Kontakt mit dem Regierungspräsidium Freiburg und dem Ministerium Ländlicher Raum aufgenommen. Über einen Aufstockungsantrag konnte das Fördervolumen auf 4,5 Mio. Euro erhöht werden. Das ist die höchste Fördersumme, die bisher im Land Baden-Württemberg einer ELR-Schwerpunktgemeinde zuerkannt wurde. Für die Kommunen, die Gewerbetreibenden und die Hauseigentümer im Gebiet des GVV Schönau stehen somit für die Programmjahre 2022 bis 2024 noch Fördermittel von 2.475.142 Euro zur Verfügung.
Die Bereitstellung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist eine der zentralen Herausforderungen im ländlichen Raum. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu modernem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen könnten weichen, um Platz für Neues zu schaffen. Ihr Gebäude ist aus den 1960er Jahren oder älter? Dann nehmen Sie gerne Kontakt auf. Außerdem haben kleine und mittelständische Unternehmen die Möglichkeit sich bei Neugründungen, Erweiterungen oder Umsiedlungen unterstützen zu lassen.

Anerkennung als Schwerpunktgemeinde

Der Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald wurde als eine von insgesamt 7 Gemeinden vom Land Baden-Württemberg als weitere ELR-Schwerpunktgemeinde anerkannt. Das Fördervolumen beträgt 2,5 Mio. Euro. Davon entfallen 50% auf den Förderschwerpunkt „Wohnen“. Im Anerkennungszeitraum 2020 bis 2024 können somit 1,25 Mio. Euro an Fördergeldern in private und kommunale Wohnbauprojekte in den Gemeinden Aitern, Böllen, Fröhnd, Schönau im Schwarzwald, Schönenberg, Tunau, Utzenfeld, Wembach und Wieden fließen.

Kontakt

Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald
Talstraße 22
79677 Schönau im Schwarzwald
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Direkter Kontakt zum Bürgerservice
Telefon 07673 8204-33 oder -34

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