Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbandes. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbandes, soweit nicht hierfür kraft Gesetzes oder der Verbandssatzung oder aufgrund besonderer Zuweisung durch die Verbandsversammlung der Verbandsvorsitzende zuständig ist.
Zusammensetzung:
Die Verbandsversammlung besteht aus dem Bürgermeister/der Bürgermeisterin der Mitgliedsgemeinden und je einem weiteren Vertreter; die Stadt Schönau im Schwarzwald entsendet dazu noch drei weitere Vertreter. Die weiteren Vertreter der Gemeinde werden nach jeder regelmäßigen Wahl der Gemeinderäte von dem neu gebildeten Gemeinderat aus seiner Mitte bestellt.
Ratsinformationssystem
Im Ratsinformationssystem finden Sie die Tagesordnungen (mit Sitzungsvorlagen) und Beratungsergebnisse der Verbandsversammlung sowie den Sitzungsterminkalender.
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